2. Modelle stadtregionaler Kooperation

Regionale Kooperationen finden sich vorwiegend in großstädtischen Agglomerationen. Darüber hinaus gibt es aber auch zahlreiche Regionen im ländlichen Raum mit teilweise vorbildlichen Kooperationsformen. In dieser Arbeit sollen jedoch vorwiegend Lösungsansätze für Probleme im großstädtischen Stadt-Umland-Bereich diskutiert werden.

Grundlage der Kommunalverfassung ist die Kommunale Selbstverwaltung. Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert die Gestaltungskompetenz der Gemeinden für die örtlichen Angelegenheiten. Das Baugesetzbuch enthält aber Möglichkeiten, die Planungshoheit auf Gemeindeverbände zu übertragen:

Die Bildung von kommunalen Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbänden sind in den Ländergesetzen zur Kommunalen Gemeinschaftsarbeit (GKG) geregelt.

2.1. Organisationsformen nach Wagener [ Seitenanfang ]

Es besteht eine große Vielfalt an Modellen, die sich hinsichtlich ihrer Durchsetzungskompetenz, ihrer Aufgaben und ihrer inneren Organisationsstruktur zum Teil deutlich unterscheiden. Wagener unterscheidet sieben mögliche Organisationstypen:

  1. Der Konferenztyp (freiwillige "weiche" Kooperationen): Abstimmung und Koordinierung in kommunalen Arbeitsgemeinschaften (Beispiele: Regionen Nürnberg und Bremen)
  2. Der Zusammenarbeitstyp (Zweckverbände): übernimmt einzelne Planungs- oder Durchführungsaufgaben (z.B. Regional- oder Freiraumplanung) für die Stadtregion, organisiert in Planungs- oder Zweckverbänden. (Beispiele: Ruhrgebiet, Großregion München)
  3. Der Verbandstyp (Mehrzweck(pflicht)verbände): zuständig für die Regional- und/oder Flächennutzungsplanung sowie für Durchführungsaufgaben. Die Bewohner des Verbandsgebiets wählen ein Verbandsparlament (Beispiele: Regionen Stuttgart sowie Frankfurt vor 2001).
  4. Der Kreistyp (Stadtkreismodelle) vereinigt die bisher kreisfreie Kernstadt mit dem Umland zu einer Gebietskörperschaft, die rechtlich gesehen ein Landkreis ist, aber mit weitergehenden Kompetenzen ausgestattet werden kann (Beispiele: Saarbrücken, Hannover).
  5. Der Zwei-Stufen-Stadt-Typ ist eine Sonderform der Regionalstadt, die eine übergeordnete Regionalverwaltung besitzt, im Inneren aber in Gemeinden gegliedert wird, wobei die ehemalige Kernstadt in neue Teilgemeinden zerschlagen wird. Es handelt sich nominell nicht um eine Eingemeindung (Beispiele: gescheiterte Projekte in Amsterdam und Rotterdam).
  6. Der Bezirksverwaltungstyp ist eine föderal in politisch handlungsfähige Stadtbezirke gegliederte Regionalstadt. Im Gegensatz zur Zwei-Stufen-Stadt haben die Bezirke nicht den Status eigenständiger Gemeinden. Trotzdem kann aufgrund des radikalen Strukturumbaus auch der Kernstadt nicht von einer Eingemeindung, sondern eher von einer Neugründung gesprochen werden. (Beispiele: Hamburg, Berlin).
  7. Der Integrationstyp bedeutet die schlichte Eingemeindung von Umlandgemeinden, ohne an der Organisationsform der (dann größeren) Kernstadt etwas zu ändern.

Die in der aktuellen Diskussion herangezogenen Beispiele reichen bis ins frühe 20. Jahrhundert zurück. Vor dem 2. Weltkrieg wurden in zwei deutschen Großstadtregionen föderative Regionalstädte gegründet, die aufgrund ihres großzügigen Gebietszuschnitts und ihres zweistufigen Verwaltungsaufbaus (Gliederung in Stadtbezirke) bis heute erfolgreicher funktionieren als Regionen, die politisch zersplittert blieben. Die Modelle 4 bis 7 werden als gebietskörperschaftliche Lösungen bezeichnet.

Im Folgenden sollen die Organisationsmodelle frei nach der Wagenerschen Klassifikation näher untersucht werden.