2.9. Anforderungen an eine Regionalreform Seitenanfang ]

Aus den dargestellten Beispielen stadtregionaler Organisation lassen sich allgemeingültige Anforderungen an die Ausgestaltung einer solchen Institution ableiten.

2.9.1. Politische Grundlagen Seitenanfang ]

Erforderlich ist ein regionales Bewusstsein und konstruktive Problemlösungsbereitschaft bei der Bevölkerung, der Wirtschaft und vor allem den politischen Entscheidern, in den Kernstädten als auch in den Umlandgemeinden. Die Kernstadt muss sich zur Region und das Umland zur Kernstadt bekennen. Kirchturmpolitik, traditionelle Rivalitäten und kurzsichtige Lokalegoismen sind im Interesse aller zurückzustellen.

Die Akteure der staatlichen Ebene müssen die Metropole als Entwicklungsmotor ihrer Länder akzeptieren. Eine starke Stadtregion ist keine Bedrohung für die Macht der Landesregierung. Eine erfolgreiche, internationale Metropole erweitert vielmehr den Handlungsspielraum ihrer sonst doch eher regional orientierten Landesregierung. Die Stadtregion muss also Rückendeckung durch die Landespolitik erwarten dürfen, konkret bedeutet dies, dass regionale Institutionen durch die Landespolitik vermittelt und durch ein Landesgesetz gegründet werden.

2.9.2. Aufbau der verfassten Stadtregion Seitenanfang ]

Erforderlich ist eine sinnvolle, nachvollziehbare räumliche Abgrenzung: entweder eine Lösung auf der Ebene der engeren Stadtregion (Stadt-Umland-Verband) oder der der Großregion. Bestehende Verwaltungsgrenzen (Kreise, Regierungsbezirke) sind in ihrer Sinnhaftigkeit zu überprüfen; die funktionalen Verflechtungen sind bei der Abgrenzung höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte von öffentlich wenig wahrgenommenen Verwaltungen.

Die verfasste Region verlangt eine klare Kompetenzabgrenzung gegenüber der Landesverwaltung einerseits und den Mitgliedsgemeinden andererseits, Doppelzuständigkeiten müssen vermieden oder, wo vorhanden, abgebaut werden.

Der Vergleich der Modelle zeigt, dass zur Lösung stadtregionaler Aufgaben mindes-tens ein Mehrzweckverband mit weitreichenden Kompetenzen, besser jedoch eine gebietskörperschaftlich verfasste Stadtregion erforderlich ist.

Diese benötigt direkte demokratische Legitimation (Regionsparlament) mit wahrnehmbaren Repräsentanten: Direkt gewählte Vertreter sind gegenüber der Region verpflichtet; von den Mitgliedsgemeinden entsandte (wie in Zweckverbänden üblich) sind diesen gegenüber weisungsgebunden oder vertreten doch mindestens loyal deren Interessen, nicht die der Region. Deshalb darf es auch keine personellen Überschneidungen zwischen Gemeinde- und Verbandsebene geben. Bürgermeister und Landräte, Magistrats- und Kreisausschussmitglieder, Gemeinde- und Kreistagsabgeordnete sollten in den Organen des Region nicht vertreten sein.

Die stadtregionale Institution benötigt Durchsetzungskompetenz gegenüber ihren Mitgliedsgemeinden sowie eine gesicherte Finanzierungsbasis, etwa auf Grundlage von eigenen Steuereinnahmen, einer Verbandsumlage oder Landeszuweisungen.

2.9.3. Aufgaben Seitenanfang ]

Wichtig für den Erfolg einer regionalen Institution ist die Vereinigung von Planungs-, Trägerschafts- und Koordinationsaufgaben in einer Hand, um Umsetzungsmöglichkeiten strategischer Steuerung auf die operative Ebene zu gewinnen.

Zu den wichtigsten Aufgaben der verfassten Region zählt die Schaffung eines innerregionalen Vorteils- und Lastenausgleichs. Dies ist etwa bei einem Stadt- oder Regionalkreismodell durch die fällige Kreisumlage gewährleistet; bei Verbandsmodellen muss sie aufwendig und verhandlungsintensiv erstritten werden.

Dieser Ausgleich muss in beide Richtungen erfolgen und kann nicht vorwiegend der Sanierung des kernstädtischen Haushalts dienen! Die Forderung der Kernstädte an die Vorortgemeinden, sich an regional bedeutsamen Einrichtungen finanziell zu beteiligen, ist richtig. Ebenso richtig ist aber auch die Forderung der Vorortpolitiker, über die Einrichtungen, für die sie bezahlen sollen, auch politisches Mitspracherecht zu erhalten. Für solche Einrichtungen ist die Trägerschaft und Betrieb durch die regionale Institution die sinnvollste Lösung. Das politische Mitspracherecht ist hierbei schon in der Regionssatzung geregelt, Entscheidungsstrukturen und Erfahrung mit Trägerschaften sind vorhanden. Die Bereitschaft der Kernstadt, traditionsreiche Prestigeeinrichtungen und Symbole des Bürgerstolzes in die Hände der Region zu legen, ist Bedingung.

Inhaltliche Kompetenzen der verfassten Stadtregion können sein:

Aufgaben mit räumlich stark vom Verbandsgebiet abweichendem Zuständigkeitsbereich können gegebenenfalls in Zweckverbände ausgegliedert werden.