4.4. Anpassung der benachbarten Landkreise Seitenanfang ]

Der Stadtverband enthält neben den bisher kreisfreien Städten Gemeinden aus sieben Landkreisen. Der Zuschnitt dieser Kreise ist kein primäres Kriterium für die Abgrenzung des Stadtverbands, auch wenn die Landkreise jede Abgabe von wohlhabenden Gemeinden verhindern wollen. Der Ausgleich eines Kreishaushalts durch Nettozahler steht in der Priorität aber unter der Schaffung einer starken Stadtregion. Trotzdem müssen die Landkreise auch nach der Regionalreform einen lebensfähigen Zuschnitt erhalten.

Die Kreise sind von der Reform in unterschiedlichem Maße betroffen. Der Wetteraukreis gibt nur eine Gemeinde (Bad Vilbel) an den Stadtverband ab und besteht ansonsten unverändert fort. Der Main-Kinzig-Kreis verliert sechs Gemeinden, darunter die Kreisstadt Hanau, mit zusammen 170.000 Einwohnern. Das ist aber nicht einmal die Hälfte der Bevölkerung dieses mit Abstand größten hessischen Kreises, rund 240.000 Einwohner würden verbleiben. Der entlang einer wichtigen Verkehrs- und Entwicklungsachse liegende Kreis wäre weiterhin gut lebensfähig. Die alte Reichsstadt Gelnhausen würde wieder Verwaltungssitz des Kreises werden, der sich (da er dann nicht mehr am Main liegt) einen neuen Namen suchen müsste.

Der Kreis Groß-Gerau im Südwesten der Stadt verliert seine größte Stadt, Rüsselsheim, sowie vier weitere wichtige Gemeinden. Die nach Mainz und Wiesbaden hin orientierten Gemeinden an der Mainmündung wären vom übrigen Kreisgebiet abgetrennt und sollten sinnvollerweise, trotz fehlenden Flächenzusammenhangs, mit dem übrigen Wiesbadener Umland, dem Rheingau-Taunus-Kreis, vereinigt werden. Das übrige Kreisgebiet wäre zu klein, um selbständig zu bleiben, und sollte mit dem benachbarten Kreis Darmstadt-Dieburg vereinigt werden. Dieser verliert nur eine kleine Gemeinde und würde mit dem Groß-Gerauer Restkreis das Umland Darmstadts in einer sinnvollen Verwaltungseinheit zusammenfassen. Ein neuer Name könnte die Fusion angemessen berücksichtigen. Zu diesem Kreis kämen auch die beiden nicht in den Stadtverband eingehenden Gemeinden im Landkreis Offenbach.

Der Main-Taunus-Kreis würde komplett im Stadtverband aufgehen, mit Ausnahme der Stadt Hochheim, die mit den genannten anderen Gemeinden an der Mainmündung in den Rheingau-Taunus-Kreis wechseln könnte. Der benachbarte Hochtaunuskreis käme mit seinem suburbanen Südteil zum Stadtverband, der ländliche Bereich im Hintertaunus um Usingen käme zum Landkreis Limburg-Weilburg.

Option: Stadtkreis Wiesbaden
Die Bildung von weiteren Stadtkreisen ist keine Bedingung für die Gründung des Stadtverbands Frankfurt, wäre aber eine logische Fortsetzung. Vor allem im Bereich um Wiesbaden bietet sich angesichts der unglücklichen Konstruktion des Rheingau-Taunus-Kreises (die beiden Kreisteile haben nur wenig Beziehung zueinander) eine solche Lösung an, vor allem, wenn wie oben vorgeschlagen noch drei Gemeinden auf der anderen Seite Wiesbadens hinzukämen.

Hierbei würden sich die Rheingaugemeinden, die stark auf Wiesbaden ausgerichteten Taunusgemeinden Niedernhausen und Taunusstein und die drei oben erwähnten Gemeinden an der Mainmündung mit der Landeshauptstadt zu einem Stadtkreis Wiesbaden zusammenschließen. Der verbleibende Kreisteil im Taunus würde zusammen mit dem Kreis Limburg-Weilburg und, wie beschrieben, dem Usinger Teil des heutigen Hochtaunuskreises einen neuen, großen Landkreis mit dem Verwaltungssitz Limburg bilden.

Stadtkreise um Mainz und Darmstadt wären durch die Fusion der kreisfreien Städte mit den sie umgebenden Landkreisen relativ unkompliziert zu bilden.


Die vorgeschlagene neue Kreisstruktur außerhalb des Stadtverbands Frankfurt, gleichzeitig die Gebietskulisse für einen zu gründenden Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main. Gebietsteile in Rheinland-Pfalz sind blau, solche in Bayern sind grün dargestellt. „Nassau“ und „Kinzigtal“ sind Vorschläge für neu zu vergebende Namen stark veränderter Landkreise.